Nutzen Sie einfach die Krankenzusatzversicherungen der DKV. Dann sichern Sie sich ebenfalls Leistungen wie ein Privatpatient: Chefarzt und Einbettzimmer im Krankenhaus oder Eigenbeteiligung bei Zahnersatz werden so auch für gesetzlich Versicherte bezahlbar.
Mit unseren Krankenversicherungen können Sie fehlende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ausgleichen
Laut einer Studie des Allensbach-Instituts sind 92 % der Privatversicherten mit den Leistungen ihrer privaten Krankenversicherung sehr zufrieden.
Hier finden Sie Produkte mit denen Sie bestens abgesichert sind.
Krankenhauszusatzversicherungen
Fühlen Sie sich wie ein Privatpatient!
Ambulante Zusatzversicherung
Ergänzen Sie sinnvoll die gesetzlichen Leistungen: z. B. mit Zuschüssen für Sehhilfen oder Privatpatientenstatus beim Arzt.
Krankentagegeldversicherung
Verzichten Sie bei Krankheit nicht auf Ihr Einkommen! Die Krankentagegeldversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz bei längerem Verdienstausfall.
Es sind Kündigungsfristen zu beachten. Bereits jetzt freiwillig in der GKV-Versicherte müssen 2 Monate im Voraus kündigen. Werden Sie erstmals freiwilliges Mitglied der GKV durch Überschreiten der Jahresarbeitsentgeldgrenze, gibt es andere Regelungen. Sie können in manchen Fällen sogar rückwirkend kündigen. Wir beraten Sie gerne.
Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung. Dieser beträgt maximal die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung, aber nicht mehr als die Hälfte des tatsächlich an die private Krankenversicherung zu zahlenden Beitrags.
Durch die sehr starke Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 01.01.2027 können Privatversicherte von einem deutlich höheren Arbeitgeberzuschuss profitieren.
Ja. Sie genießen auch im Ausland Schutz, bei Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR allerdings nur, sofern Sie sich nur zeitlich begrenzt dort aufhalten. Die Höhe der Erstattungen ist abhängig von der Tarifwahl.
Durch die erhebliche Anhebung der gesetzlich festgelegten Jahresarbeitsentgeltgrenze zum 01.01.2027 von aktuell 77.400 Euro auf voraussichtlich 84.600 Euro wird der Wechsel in die private Krankenversicherung für viele freiwillig GKV-versicherte Gutverdiener deutlich schwieriger. Verpassen Sie nicht das Wechselfenster, um noch zu den aktuellen Bedingungen zur DKV zu wechseln.